Der Kindesmutter war die Obsorge entzogen und dem Kindesvater übertragen worden. Die 12- und 13-jährigen Kinder selbst beantragten bei Gericht die Obsorgeübertragung an ihre Mutter und kehrten nach Ablauf des Ferienbesuchsrechts nicht wieder zum Kindesvater zurück.
Das Gericht ordnete die Rückführung an und führte dazu u.a. aus: Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Mutter die Kinder insbesondere betreffend ihrer Einstellung zum Vater negativ beeinflusste. Die Mutter hat sich in den vergangenen Wochen nicht ausreichend bemüht, um die Kinder zu einer Rückkehr zum Vater zu motivieren und sie in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Dieser obliegt es genauso, zur Wiederherstellung der gemäß Gerichtsbeschluss stattzufindenden Realität und zum Wohl der Kinder Einfluss auf diese zu nehmen und sie zur Rückkehr zum Vater zu bewegen.
Gericht und Geschäftszahl werden zum Identitätsschutz der Betroffenen nicht veröffentlicht.