Seit 01.07.2020 gelten folgende Regelbedarfsätze für monatlichen Kindesunterhalt:
- für 0-3 - jährige Kinder: € 213,--
- für 3-6 - jährige Kinder: € 274,--
- für 6-10- jährige Kinder: € 352,--
- für 10-15-jährige Kinder: € 402,--
- für 15-19-jährige Kinder: € 474,--
- für 19-28-jährige Kinder: € 594,--
Die Berechnung konkreter Ansprüche hängt von den individuellen Verhältnissen ab und bedarf daher jedenfalls einer qualifizierten Beratung. Unsere Kanzlei steht auch dafür natürlich gerne zur Verfügung.