Im Blog-Beitrag vom 18.9.2015 wurde berichtet, dass - in Folge der Entscheidung des OGH vom 30.7.2015 - die obsorgeberechtigte Kindesmutter dem Kindesvater keinen Schadenersatz zu bezahlen hat.

"Die Presse" befasst sich nun in ihrem Artikel vom 20.9.2015 mit dieser richtungsweisenden Entscheidung des OGH.

 

"Die Presse.com vom 20.9.2015"